Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.
Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungserstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14UStG.). Demnach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden, die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.
Die Hebamme ist aufgrund §199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: 0351/ 493-5401
Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Website: http://www.datenschutz.sachsen.de
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Christiane Mildner und der Leistungsempfängerin. Sie werden mit der Zustimmung der AGB Bestandteil der Vertragsgrundlage.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Wird ein Termin aufgrund unvorhergesehener Ereignisse von der Hebamme abgesagt, kann die Leistungsempfängerin keine Ersatzansprüche geltend machen.
Hält die Leistungsempfängerin einen vereibarten Termin nicht ein, so kann ihr die Hebamme eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 Euro privat in Rechnung stellen.
Die Hebamme haftet für die im Behandlungsvertrag aufgeführten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Hebamme bietet keinen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst an.
Im Regelfall ist die Hebamme Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr und Freitag zwischen 8 und 13 Uhr telefonisch erreichbar.
Sollte die Hebamme telefonisch nicht erreichbar sein, so ist die Mailbox geschalten. Nur wenn die Leistungsempfängerin eine Nachricht hinterlässt, kann ein Rückruf durch die Hebamme erfolgen. Sollte die Hebamme nicht erreichbar sein und es liegt ein dringender Fall oder unklares Ereignis vor, wird sich die Leistungsempfängerin unverzüglich in ärztliche Behandlung und gegebenenfalls in das
nächstgelegene Krankenhaus begeben ohne auf den Rückruf der Hebamme zu warten. Kontaktaufnahme und Beratungen sind per SMS und E-Mail, Signal und WhatsApp möglich und die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden.
Um eine zeitnahe Betreuung nach der Geburt zu gewährleisten, muss die Leistungsempfängerin die Hebamme in den ersten 24h nach der Geburt über diese informieren.
Ambulante Geburten müssen im Vorfeld ausdrücklich mit der Hebamme abgesprochen werden und es gilt ein gesonderter Vertrag, der im Rahmen eines Aufklärungsgespräches vor der Geburt besprochen und unterzeichnet wird.
Im Falle von Krankheit, Abwesenheit durch Urlaub, Fortbildung etc. wird sich die Hebamme bemühen eine Kollegin für die Vertretung in Notfällen zu finden. Sollte dies nicht gelingen, dann stehen Frauenarzt, Kinderarzt oder die Notfallambulanzen der Kliniken zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertretung durch eine Kollegin. Zur Vertretungshebamme besteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die Leistungen der vertretenden Kollegin. Die Leistungsempfängerin erklärt sich mit der Weitergabe ihrer Daten und Befunde an die vertretende Kollegin einverstanden.
Die Hebamme ist an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, die Leistungsempfängerin bestimmt etwas anderes. Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn die Hebamme aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z.B. eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.
Der Geburtsvorbereitungskurs ist ein geschlossener Kurs ausschließlich für Frauen und umfasst vier Treffen mit einem zeitlichen Umfang von insgesamt 14 Stunden. Die Kosten werden von den gestzlichen Krankenkassen übernommen.
Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Jedoch kann die Hebamme diese versäumten Stunden nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Daher trägt die Kursteilnehmerin die Kosten in Höhe von 35 Euro pro Fehltag selbst.
Als Handout bekommt jede Kursteilnehmerin den passwortgeschützten Zugang zu einem von der Hebamme erstellten Padlet zugesendet. Die Weitergabe des Passworts sowie das Weiterleiten des Padlets an andere Personen ist aus urheberrechtlichen Gründen strengstens untersagt.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf auch kurzfristig zu verlegen oder den Kurs abzusagen aufgrung Unterschreitens der Teilnehmerzahl.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Kursanmeldung möglich. Die Frist beginnt mit der Zusendung der Mail mit der Anmeldebestätigung. Möchte die Leistungsempfängerin nach dieser Frist von 14 Tagen vom Kurs zurücktreten, wird ihr der Betrag von 140 Euro privat in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Ist der Kurs bereits gestartet, kann nicht mehr gekündigt werden.
Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wie z.B Wegzug.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich bei etwaigen eigenen Erkrankungen oder von Personen in ihrem Haushalt der Hebamme VOR dem geplanten Besuch Bescheid zu geben. Es wird dann gemeinsam entschieden ob der Besuch mit FFP2-Maske, telefonisch oder per Videocall durchgeführt oder verschoben werden muss.
Besuche finden wochentags zwischen 9 und 17 Uhr statt, am Wochenende nur nach vorheriger Absprache. Die Hebamme nennt einen Zeitraum von einer Zeitstunde, in diesem Zeitraum wird sie zum Termin da sein.
Die Hebamme fährt stets mehrere Hausbesuche in einer Tour und versucht Terminwünsche zu berücksichtigen, dies ist jedoch immer abhängig von der Fahrtstrecke und geplanten Route.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.