Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.
Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungserstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14UStG.). Demnach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden, die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.
Die Hebamme ist aufgrund §199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: 0351/ 493-5401
Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Website: http://www.datenschutz.sachsen.de
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) von Hebamme Christiane Mildner
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Wird ein Termin aufgrund unvorhergesehener Ereignisse von der Hebamme abgesagt, kann die Leistungsempfängerin keine Ersatzansprüche geltend machen.Hält die Leistungsempfängerin einen vereinbarten Termin nicht ein, so kann die Hebamme eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 Euro privat in Rechnuing stellen.
4. Haftung
Die Hebamme haftet für die im Behandlungsvertrag aufgeführten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
5. Erreichbarkeit und Kommunikation
Die Hebamme bietet keinen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst an.
Im Regelfall ist die Hebamme von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr telefonisch erreichbar. Ausgenommen davon sind gesetzliche Feiertage. Sollte die Hebamme telefonisch nicht erreichbar sein, so ist die Mailbox geschalten. Nur wenn die Leistungsempfängerin eine Nachricht hinterlässt, kann ein Rückruf durch die Hebamme erfolgen.
Sollte die Hebamme nicht erreichbar sein und es liegt ein dringender Fall oder unklares Ereignis vor, wird sich die Leistungsempfängerin unverzüglich in ärztliche Behandlung und gegebenenfalls in das nächstgelegene Krankenhaus begeben ohne auf den Rückruf der Hebamme zu warten.
Beratungen per SMS, Mail, Signal und Whatsapp sind ab dem 1.11.2025 laut Hebammenhilfevertrag nicht mehr möglich. Es besteht ausschließlich die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Telefonat zu den o.g. Geschäftszeiten. Eine Telefonsprechstunde bietet die Hebamme nicht an.
Es ist jedoch möglich, dass die Betreute per Messenger das Anliegen schildert. Es erfolgt dann ein Rückruf innerhalb der Geschäftszeiten durch die Hebamme.
Um eine zeitnahe Betreuung nach der Geburt zu gewährleisten, muss die Leistungsempfängerin die Hebamme in den ersten 24h nach der Geburt über diese informieren.
Hierfür ist die Nutzung von Messengerdiensten oder Mails erlaubt, ebenso für Terminabsprachen.
Ambulante Geburten müssen im Vorfeld ausdrücklich mit der Hebamme abgesprochen werden und es gilt ein gesonderter Vertrag, der im Rahmen eines Aufklärungsgespräches vor der Geburt besprochen und unterzeichnet wird.
Sollte die Leistungsempfängerin kurzfristig nach der Geburt entscheiden innerhalb der ersten 52 Lebensstunden ihres Kindes die Klinik verlassen zu wollen, so muss sie dies zwingend mit der Hebamme absprechen. Die Hebamme garantiert in diesem Fall keinen zeitnahen Hausbesuch innerhalb von 24h nach der Entlassung.
6. Vertretung
Im Falle von Krankheit, Abwesenheit durch Urlaub, Fortbildung etc. wird sich die Hebamme bemühen eine Kollegin für die Vertretung in Notfällen zu finden. Sollte dies nicht gelingen, dann stehen Frauenarzt, Kinderarzt oder die Notfallambulanzen der Kliniken zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertretung durch eine Kollegin.
Zur Vertretungshebamme besteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die Leistungen der vertretenden Kollegin.
Die Leistungsempfängerin erklärt sich mit der Weitergabe ihrer Daten und Befunde an die vertretende Kollegin zu Übergabezwecken einverstanden.
7. Schweigepflicht
Die Hebamme ist an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, die Leistungsempfängerin bestimmt etwas anderes.
Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn die Hebamme aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z.B. eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.
8. Kurse
Der Geburtsvorbereitungskurs ist ein geschlossener Kurs ausschließlich für Frauen und umfasst vier Treffen mit einem zeitlichen Umfang von insgesamt 14 Zeitstunden.
Die Kosten werden von den gestzlichen Krankenkassen übernommen.
Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einenlaufenden Kurs aufgenommen werden.
Als Handout bekommt jede Teilnehmerin den passwortgeschützten Zugang zu einem von der Hebamme erstellten Padlet zugesendet. Die Weitergabe des Passworts sowie das Weiterleiten des Padlets an andere Personen ist aus urheberrechtlichen Gründen strengstens untersagt.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt einzelne Kursstunden bei Bedarf auch kurzfristig zu verlegen oder den Kurs abzusagen aufgrund Unterschreitens der Teilnehmerzahl.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Kursanmeldung möglich. Die Frist beginnt mit der Zusendung der Mail mit der Anmeldebestätigung. Möchte die Leistungsempfängerin nach dieser Frist vom Kurs zurücktreten, wird ihr der Betrag von 160 Euro privat in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Ist der Kurs bereits gestartet, kann nicht mehr gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. Wegzug.
9. Hausbesuche
Die Leistungsempfängerin verpflichet sich bei etwaigen eigenen Erkrankungen oder von Personen in ihrem Haushalt der Hebamme VOR dem geplanten Hausbesuch Bescheid zu geben. Es wird dann gemeinsam entschieden ob der Besuch mit FFP2 Maske , telefonisch oder per Videocall durchgeführt oder verschoben werden muss.
Besuche finden wochentags zwischen 9 und 16 Uhr statt, freitags nur bis 13 Uhr. Am Wochenende erfolgen Hausbesuche nur nach vorheriger Absprache und in den ersten Tagen nach der Geburt.
Die Hebamme nennt einen Zeitraum von einer Zeitstunde, in diesem Zeitraum wird sie zum Termin da sein.
Die Hebamme fährt stets mehrere Hausbesuche in einer Tour und versucht Terminwünschge zu berücksichtigen, dies ist jedoch abhängig von der Fahrtstrecke und der geplanten Route.
10. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 1.11.2025 in Kraft und werden der Leistungsempfängerin zusammen mit dem Behandlungsvertrag für allgemeine Hebammenleistungen, dem Vertrag über Individuelle Gesundheitsleistungen (iGeL) sowie der Datenschutzerklärung nach DSGVO ausgehändigt.
11. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.